Wie kann man Jugendgerichtshilfe werden
Was macht ein Jugendgerichtshilfe? – Aufgaben
Was macht ein Jugendgerichtshelfer?
Ein Jugendgerichtshelfer ist ein Experte, der junge Menschen unterstützt, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Die Hauptaufgabe eines Jugendgerichtshelfers besteht darin, den jungen Menschen dabei zu helfen, ihre Situation zu verstehen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen und Strategien zu entwickeln, um weitere Fehltritte zu vermeiden.
Tägliche Verantwortlichkeiten und Aufgaben:
- 1. Fallmanagement: Jugendgerichtshelfer sind dafür verantwortlich, eine Fallakte für jeden betreuten jungen Menschen anzulegen und alle relevanten Informationen, einschließlich rechtlicher Dokumente und Berichte, zu sammeln.
- 2. Individuelle Betreuung: Jugendgerichtshelfer halten regelmäßige Treffen mit den Jugendlichen ab, um ihre Bedürfnisse zu ermitteln, ihnen bei der Lösung von Problemen zu helfen und ihre persönliche Entwicklung zu fördern.
- 3. Sozialarbeit und Beratung: Jugendgerichtshelfer bieten Unterstützung in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Beschäftigung, Wohnen und Familie an. Sie arbeiten eng mit anderen Fachleuten zusammen, um den Jugendlichen geeignete Dienstleistungen und Ressourcen anzubieten.
- 4. Hilfe bei der Umsetzung von Auflagen: Jugendgerichtshelfer unterstützen Jugendliche bei der Erfüllung von Auflagen, die vom Gericht auferlegt wurden, wie zum Beispiel die Teilnahme an Anti-Aggressions-Trainings oder die Ableistung von Sozialstunden.
- 5. Krisenintervention: Jugendgerichtshelfer stehen jederzeit zur Verfügung, um bei Krisensituationen zu unterstützen, z. B. bei drohender Delinquenz, familiären Konflikten oder Drogenproblemen.
- 6. Berichterstattung: Jugendgerichtshelfer erstellen regelmäßige Berichte über den Fortschritt der Jugendlichen und geben Empfehlungen an das Gericht ab, um eine angemessene Entscheidungsfindung zu unterstützen.
- 7. Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften: Jugendgerichtshelfer arbeiten eng mit Rechtsanwälten, Richtern, Lehrern und anderen relevanten Berufsgruppen zusammen, um sicherzustellen, dass Jugendliche die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Jugendgerichtshilfe Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Jugendgerichtshelfer:
- Mindest- und Höchstalter: Um als Jugendgerichtshelfer tätig zu werden, müssen Bewerber mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen in der Regel das 60. Lebensjahr nicht überschritten haben.
- Körperliche Voraussetzungen: Die Arbeit als Jugendgerichtshelfer erfordert eine gute körperliche und psychische Belastbarkeit. Da die Tätigkeit auch Hausbesuche und Begleitung von Jugendlichen beinhalten kann, ist Mobilität und Ausdauer von Vorteil.
- Rechtliche Anforderungen: Bewerber müssen über ein abgeschlossenes Studium in der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Psychologie oder einem verwandten Fachbereich verfügen. Zudem ist eine Erlaubnis oder Approbation zur Ausübung des Berufs als Jugendgerichtshelfer erforderlich, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist.
- Technische Fähigkeiten: Grundlegende Kenntnisse in der Nutzung von Computern und IT-Systemen sind von Vorteil, da elektronische Dokumentation und Kommunikation in der Arbeit als Jugendgerichtshelfer eine Rolle spielen.
- Soft Skills: Jugendgerichtshelfer sollten über ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten verfügen, um mit Jugendlichen und ihren Familien effektiv zu arbeiten. Empathie, Einfühlungsvermögen, Konfliktlösungsfähigkeiten und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit sind ebenso wichtig.
- Berufsspezifische Fähigkeiten: Kenntnisse über das Jugendstrafrecht, das Sozialrecht und die sozialpädagogische Begleitung von Jugendlichen sind für die Tätigkeit als Jugendgerichtshelfer unerlässlich. Zudem sind Erfahrungen oder Kenntnisse in der Arbeit mit Jugendlichen im Jugendhilfebereich von Vorteil.
Jugendgerichtshilfe Studium – Was muss man studieren um Jugendgerichtshilfe
Erforderliche Schulung und Ausbildung in der Jugendgerichtshilfe:
- Art der erforderlichen Schulung:
- Wo kann diese Ausbildung erlangt werden?
- Dauer und Kosten der Ausbildung:
- Erforderliche Zertifizierungen:
- Prüfungen oder Tests:
Um in der Jugendgerichtshilfe tätig zu werden, ist in der Regel eine akademische oder fachliche Ausbildung erforderlich. Eine grundlegende Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium im Bereich Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder vergleichbare Studiengänge. Eine solide theoretische und praktische Kenntnisbasis in den Bereichen Jugendkriminalität, Strafrecht, Psychologie, Soziologie und Jugendhilfe ist von Bedeutung.
Die Ausbildung in der Jugendgerichtshilfe kann an Universitäten, Fachhochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen mit entsprechenden Studiengängen absolviert werden. Eine umfassende Liste der Hochschulen in Deutschland, die Studiengänge im Bereich Sozialarbeit oder Sozialpädagogik anbieten, kann auf einschlägigen Bildungsportalen oder den Webseiten der Hochschulen eingesehen werden.
Die Dauer des Studiums variiert je nach Art und Umfang des gewählten Studiengangs. In der Regel dauert ein Bachelor-Studium im Bereich Sozialarbeit oder Sozialpädagogik etwa 6 bis 8 Semester, während ein Master-Studium zusätzlich 2 bis 4 Semester beansprucht. Die genauen Kosten der Ausbildung hängen von der jeweiligen Hochschule ab und können unterschiedlich sein. Es ist ratsam, sich direkt bei den Hochschulen über die Studiengebühren und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.
Im Bereich der Jugendgerichtshilfe gibt es keine spezifischen Zertifizierungen, die gesetzlich vorgeschrieben oder allgemein anerkannt sind. Allerdings kann es von Vorteil sein, zusätzliche Fortbildungen und Weiterbildungen zu absolvieren, um sich bestimmte Spezialisierungen anzueignen oder die eigene fachliche Kompetenz zu erweitern. Beispiele für solche Fortbildungsmaßnahmen könnten sein: Konfliktmediation, Opferarbeit, Gewaltprävention, interkulturelle Kompetenz usw.
Im Rahmen des Studiums im Bereich Sozialarbeit oder Sozialpädagogik sind in der Regel Prüfungen und Hausarbeiten zu absolvieren, um die erworbenen Kenntnisse nachzuweisen. Die genauen Prüfungsinhalte und -formate können je nach Hochschule variieren.
Jugendgerichtshilfe Gehalt – Was verdient Jugendgerichtshilfe
Was verdient Jugendgerichtshilfe?
Der Verdienst in der Jugendgerichtshilfe variiert je nach Bundesland, Arbeitsstelle und individuellen Qualifikationen. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass sich das Gehalt in einem durchschnittlichen bis guten Bereich bewegt.
- Vergütung als Angestellter:
- Als Angestellter in einer öffentlichen Jugendgerichtshilfe-Einrichtung richtet sich das Gehalt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Hier wird die Vergütung in verschiedene Entgeltgruppen eingeteilt, die sich nach der Qualifikation und Erfahrung richten.
- Ein Berufseinsteiger ohne Berufserfahrung beginnt in der Regel in der Entgeltgruppe 9 mit einem Grundgehalt von ca. 3.000 Euro brutto im Monat.
- Mit jeder erfolgreichen Berufsjahre steigt das Gehalt stufenweise an. In einer höheren Entgeltgruppe kann das Gehalt bis zu 4.500 Euro brutto im Monat betragen.
- Es können zusätzlich noch Zulagen wie beispielsweise Schichtzulagen oder Gefahrenzulagen gewährt werden.
- Vergütung als freiberuflicher Jugendgerichtshelfer:
- Freiberufliche Jugendgerichtshelfer arbeiten selbstständig und sind keine Angestellten.
- Hier richtet sich das Einkommen individuell nach dem eigenen Stundensatz sowie nach der Anzahl der Aufträge und Kunden.
- Die Vergütung kann hier stark variieren und hängt von der Nachfrage nach freiberuflichen Jugendgerichtshelfern ab.
- Ein gut etablierter freiberuflicher Jugendgerichtshelfer kann ein angemessenes Einkommen erzielen, das mit dem eines angestellten Jugendgerichtshelfers vergleichbar sein kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen nur grobe Richtwerte darstellen und individuelle Abweichungen möglich sind. Weitere Details zum Verdienst in der Jugendgerichtshilfe können bei den jeweiligen Arbeitgebern oder Berufsverbänden erfragt werden.